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   BGH, 26.10.1990 - 2 StR 390/90   

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https://dejure.org/1990,3471
BGH, 26.10.1990 - 2 StR 390/90 (https://dejure.org/1990,3471)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1990 - 2 StR 390/90 (https://dejure.org/1990,3471)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1990 - 2 StR 390/90 (https://dejure.org/1990,3471)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafschärfung durch Fehlen eines Strafmilderungsgrundes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StGB § 46 Abs. 2
    Strafzumessungsfehler durch strafschärfende Wertung des Fehlens eines Strafmilderungsgrundes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1991, 64
  • StV 1991, 64 LS
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.08.1987 - 1 StR 578/85

    Aufhebung eines Strafurteils - Entzug der Fahrerlaubnis - Vorliegen einer Sperre

    Auszug aus BGH, 26.10.1990 - 2 StR 390/90
    Sie läßt sich - anders als die in BGH NStZ 1987, 550 wiedergegebenen Ausführungen - nicht als bloß mißverständliche Formulierung bei im übrigen zutreffender Gewichtung des erwähnten Umstands begreifen.
  • BGH, 08.02.2023 - 2 StR 204/22

    BGH hebt Verurteilung von zwei Frankfurter Investmentbankern wegen verbotenen

    Hierdurch könnte ihm die Strafkammer in unzulässiger Weise das Fehlen eines Strafmilderungsgrundes angelastet haben (vgl. zur Rechtsprechung BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345 Rn. 26; Urteil vom 11. August 1987 - 1 StR 578/85, NStZ 1987, 550; Senat, Beschluss vom 26. Oktober 1990 - 2 StR 390/90, juris Rn. 8; BGH, Beschluss vom 4. März 2020 - 5 StR 20/20, juris Rn. 3).
  • BGH, 24.09.2009 - 3 StR 294/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Einfuhr;

    Mit der strafschärfenden Berücksichtigung einer rein gewinnorientierten Motivation wird dem Täter deshalb auch - rechtsfehlerhaft - das Fehlen eines Strafmilderungsgrundes angelastet (ebenso BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 11).
  • BGH, 07.11.2000 - 4 StR 456/00

    Nicht geringe Menge im Sinne des § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; Wirkstoffgehalt;

    Im übrigen begegnen die Erwägungen, die Angeklagten hätten "allein um des schnellen finanziellen Gewinnes willen gehandelt" (UA 17, betreffend den Angeklagten E. ) bzw. "die Tat aus finanziellen Gründen begangen ..., ohne selbst drogenabhängig zu sein" (UA 18, betreffend den Angeklagten F. ), im Hinblick auf das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB rechtlichen Bedenken (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 2; BGH, Beschluß vom 26. Oktober 1990 - 2 StR 390/90 = StV 1991, 64 (nur LS); Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 278 m.w. N.).
  • OLG Zweibrücken, 22.11.2021 - 1 OLG 2 Ss 36/21

    Strafrahmenwahl und Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten: Strafmildernde

    Der Gesamtzusammenhang in dem diese Umstände gestellt sind, lässt somit zu besorgen, dass das Landgericht das Fehlen von Strafmilderungsgründen rechtsfehlerhaft erschwerend berücksichtigt hat (vgl.BGH, Beschluss vom 26.10.1990 - 2 StR 390/90, juris Rn. 8; Beschluss vom 22.05.2018 - 4 StR 100/18, juris Rn. 8; Urteil vom 09.10.2019 - 1 StR 39/19, juris Rn. 18).
  • BGH, 15.03.2011 - 3 StR 62/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Aufklärungshilfe (Präklusion);

    Damit hat es unzulässig das Fehlen eines Strafmilderungsgrundes als straferschwerend gewertet (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 1990 - 2 StR 390/90, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 11).
  • BGH, 19.11.2013 - 4 StR 480/13

    Strafzumessung (keine Strafschärfung wegen des Fehlens möglicher

    b) Diese Erwägungen begegnen durchgreifenden rechtlichen Bedenken, weil das Landgericht damit das Fehlen möglicher Strafmilderungsgründe zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 1990 - 2 StR 390/90, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 11, und 9. November 2010 - 4 StR 532/10, NStZ-RR 2011, 90; Stree/Kinzig in Schönke/ Schröder, StGB, 28. Aufl., § 46 Rn. 57d mwN).
  • BGH, 05.11.1992 - 4 StR 506/92

    Möglichkeit der Beurteilung der ausschließlich gewinnorientierten Motivation des

    Damit aber hat die Strafkammer entgegen der Annahme der Revision - anders als etwa in dem der Entscheidung BGH StV 1991, 64 zugrundeliegenden Fall - nicht das Fehlen strafmildernder Gründe strafschärfend gewertet.
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